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Gleichstellungsgesetz

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Solothurn Fall 25

Kündigung einer Angestellten

Branche übrige Dienstleistungen
Geschlecht Frau
Stichwörter Diskriminierung; Schwangerschaft; Kündigung; Diskriminierende Kündigung
Rechtsgrundlage Gleichstellungsgesetz
Anstellung privatrechtlich
Entscheide 1 Entscheid (2022)
Stand rechtskräftig
Verfahrensgeschichte

Kurzzusammenfassung
Eine Angestellte erhält von ihrem Arbeitgeber die Kündigung und reicht darauf ein Schlichtungsgesuch ein. Die Frau vermutet, dass ihr aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt wird.

29.07.2022
Die Schlichtungsbehörde erteilt die Klagebewilligung
  • Eine Angestellte erhält von ihrem Arbeitgeber die Kündigung und reicht darauf ein Schlichtungsgesuch ein. Die Frau vermutet, dass ihr aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt wird. Der Arbeitgeber bestreitet diesen Vorwurf und macht geltend, dass die Kündigung aufgrund der schlechten Arbeitsleistungen erfolgt. Die Parteien können sich an der Schlichtungsverhandlung nicht einigen, weshalb der Gesuchstellerin die Klagebewilligung erteilt wird.

    Entscheid
    Da zwischen den Parteien an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung erzielt werden kann, stellt die Schlichtungsbehörde der Gesuchstellerin eine Klagebewilligung aus.

    Quelle
    Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann, Oberamt Region Solothurn, vom 29. Juli 2022.

    © Die Fachstellen für Gleichstellung in der Deutschschweiz