Branche | übrige Dienstleistungen |
Geschlecht | Frau |
Stichwörter | Diskriminierung; Anstellung |
Rechtsgrundlage | Gleichstellungsgesetz |
Anstellung | privatrechtlich |
Entscheide | 1 Entscheid (2022) |
Stand | rechtskräftig |
Kurzzusammenfassung
Eine Frau wurde bei einem Bewerbungsgespräch vom Arbeitgeber nach ihrer Familienplanung und ihrer Glaubensrichtung gefragt. Die Bewerberin wird anschliessend nicht angestellt wird, worauf sie ein Schlichtungsgesuch einreicht
Eine Frau wurde bei einem Bewerbungsgespräch vom Arbeitgeber nach ihrer Familienplanung und ihrer Glaubensrichtung gefragt. Die Bewerberin wird anschliessend nicht angestellt wird, worauf sie ein Schlichtungsgesuch einreicht. An der Schlichtungsverhandlung können sich die Parteien gut unterhalten, worauf die Bewerberin das Schlichtungsgesuch noch an der Verhandlung zurückzieht. Sie war mit den Erklärungen des Arbeitgebers und der Entschuldigung zufrieden.
Entscheid
Die Bewerberin zieht das Schlichtungsgesuch zurück.
Quelle
Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann, Oberamt Region Solothurn, vom 29. Juli 2022.