Unter Mobbing am Arbeitsplatz wird feindliches Verhalten gegenüber einer Person oder Personengruppe verstanden, welches zum Ziel hat, eine Person aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Entsprechende Handlungen müssen wiederholt, systematisch und während einer längeren Zeit erfolgen. Nicht jedes Mobbing fällt unter den Schutz von Art. 10 Gleichstellungsgesetz. Verboten sind danach "jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt". Der Schutz des Gleichstellungsgesetz verlangt damit, dass Mobbinghandlungen sexuelle oder geschlechtsspezifische Komponenten aufweisen, das heisst geschlechterdiskriminierend sind. In der Praxis ist dieser Nachweis bei Mobbing häufig schwierig.
Einen Überblick zur Thematik bietet unter anderem die SECO Broschüre.
„Mobbing und andere Belästigungen“ (2013).