Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Button Menue mobile
Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz

Mobbing

Unter Mobbing am Arbeitsplatz wird feindliches Verhalten gegenüber einer Person oder Personengruppe verstanden, welches zum Ziel hat, eine Person aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Entsprechende Handlungen müssen wiederholt, systematisch und während einer längeren Zeit erfolgen. Nicht jedes Mobbing fällt unter den Schutz von Art. 10 Gleichstellungsgesetz. Verboten sind danach "jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt". Der Schutz des Gleichstellungsgesetz verlangt damit, dass Mobbinghandlungen sexuelle oder geschlechtsspezifische Komponenten aufweisen, das heisst geschlechterdiskriminierend sind. In der Praxis ist dieser Nachweis bei Mobbing häufig schwierig.

Einen Überblick zur Thematik bietet unter anderem die SECO Broschüre.
„Mobbing und andere Belästigungen“ (2013).

Datenbank-Recherche nach
© Die Fachstellen für Gleichstellung in der Deutschschweiz