Das Gleichstellungsgesetz beschäftigt sich mit Diskriminierungen im Erwerbsleben und gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen. Es stützt sich auf den Gleichstellungsartikel Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung. Als Zweck des Gesetzes ist ausdrücklich «die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann» (Art. 1 Gleichstellungsgesetz) genannt.
Im Folgenden werden wichtige Inhalte des Gesetzes erläutert.