Branche | übrige Dienstleistungen |
Geschlecht | Frau |
Stichwörter | Diskriminierung; Schwangerschaft; Kündigung; Diskriminierende Kündigung |
Rechtsgrundlage | Gleichstellungsgesetz |
Anstellung | privatrechtlich |
Entscheide | 1 Entscheid (2022) |
Stand | rechtskräftig |
Kurzzusammenfassung
Eine Angestellte erhält von ihrem Arbeitgeber die Kündigung und reicht darauf ein Schlichtungsgesuch ein. Die Frau vermutet, dass ihr aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt wird.
Eine Angestellte erhält von ihrem Arbeitgeber die Kündigung und reicht darauf ein Schlichtungsgesuch ein. Die Frau vermutet, dass ihr aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt wird. Der Arbeitgeber bestreitet diesen Vorwurf und macht geltend, dass die Kündigung aufgrund der schlechten Arbeitsleistungen erfolgt. Die Parteien können sich an der Schlichtungsverhandlung nicht einigen, weshalb der Gesuchstellerin die Klagebewilligung erteilt wird.
Entscheid
Da zwischen den Parteien an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung erzielt werden kann, stellt die Schlichtungsbehörde der Gesuchstellerin eine Klagebewilligung aus.
Quelle
Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann, Oberamt Region Solothurn, vom 29. Juli 2022.